Proton VPN hat seinen Transparenzbericht fuer die erste Haelfte des Jahres 2026 veroeffentlicht, und die zentrale Zahl ist eine ueberzeugende Werbung fuer das No-Logs-Modell: Von 47 rechtsverbindlichen Anordnungen, die die Identifizierung von VPN-Nutzern verlangten, hat das Unternehmen in exakt keiner einzigen Daten herausgegeben. Nicht weil es 47 Gerichtsverfahren gefuehrt und gewonnen haette, sondern weil es nichts herauszugeben gab. So sieht eine echte No-Logs-Richtlinie aus, wenn sie auf eine reale gerichtliche Anordnung trifft.
Was der Bericht besagt
In dem am 14. Juli 2026 aktualisierten Bericht legte Proton offen, dass im ersten Halbjahr 47 Datenanfragen eingingen. Jede einzelne stammte von Schweizer Behoerden und war ueber das Schweizer Rechtssystem genehmigt worden, und jede einzelne zielte auf dasselbe ab: die Identitaet desjenigen, der zu einem bestimmten Zeitpunkt mit einem bestimmten Proton-VPN-Server verbunden war. Proton kam keiner dieser Anfragen nach. Wie das Unternehmen es formuliert: "Unsere strikte No-Logs-Richtlinie bedeutet, dass wir die Informationen von vornherein gar nicht speichern" - deshalb liefert selbst eine gueltige Schweizer Anordnung nichts, weil die Verbindungsdaten schlichtweg nicht existieren.
458 Anordnungen, null Offenlegungen
Die Zahl 47 ist kein Einzelfall. Seit 2017 hat Proton nach eigenen Angaben 458 rechtsverbindliche Anordnungen erhalten und war kein einziges Mal in der Lage, einen VPN-Nutzer zu identifizieren, jedes Mal aus demselben Grund. Diese Bilanz zaehlt weit mehr als jedes Marketingversprechen, denn sie wurde ueber fast ein Jahrzehnt hinweg durch reale Forderungen von Strafverfolgungsbehoerden auf die Probe gestellt. Bestaetigt wurde sie im Mai 2026 zudem durch ein unabhaengiges Audit der Sicherheitsfirma Securitum, das bescheinigte, dass der Dienst im Einklang mit seinen erklaerten No-Logs-Verpflichtungen arbeitet.
Warum "No-Logs" nur zaehlt, wenn es echt ist
Der Grund, warum das berichtenswert ist: Nicht jedes "No-Logs"-Versprechen ueberlebt den Kontakt mit einem Ermittler. Wir haben ueber den gegenteiligen Fall berichtet - ein VPN, dessen Server beschlagnahmt und dessen Nutzer deanonymisiert wurden, weil es trotz des Marketings im Stillen Aufzeichnungen fuehrte. Die Lehre aus beiden Geschichten ist dieselbe: Eine No-Logs-Richtlinie ist nur so gut wie ihre Architektur. Werden die Daten nie auf die Festplatte geschrieben, gibt es nichts zu beschlagnahmen, vorzuladen oder durchsickern zu lassen. Werden sie es doch, ist das Versprechen nur eine gerichtliche Anordnung vom Bruch entfernt.
Der Schweizer Kontext
Protons Faehigkeit zur Verweigerung beruht teilweise auf dem Schweizer Recht, das VPNs nicht zur Speicherung von Verbindungsprotokollen zwingt und ihnen die Beantwortung auslaendischer Anfragen untersagt, die die Schweizer Gerichte umgehen. Dieser Vorteil ist nicht fuer immer garantiert - wir haben kuerzlich ueber eine vorgeschlagene Schweizer Ueberwachungsreform berichtet, die Proton dazu veranlasste, Infrastruktur ins Ausland zu verlagern. Fuer den Moment aber funktionieren die Rechtsprechung und das No-Logs-Design genau wie beabsichtigt, und dieser Bericht ist der Beweis.
Was das fuer Sie bedeutet
Wenn Sie ein VPN aus Datenschutzgruenden auswaehlen, ist genau das die Art von Beleg, nach der Sie suchen sollten: unabhaengige Audits, eine datenschutzfreundliche Rechtsprechung und im Idealfall ein oeffentlicher Nachweis ueber Anordnungen, die nichts erbracht haben. Das sind die Kriterien hinter unserer Uebersicht der besten No-Logs-VPNs. Und wenn Sie das Vertrauen ganz aus der Gleichung streichen wollen: Die einzige Partei, die Sie niemals protokollieren kann, ist eine, die Sie selbst kontrollieren - Ihr eigener Server. So oder so lautet die Erkenntnis aus Protons Bericht ganz einfach: ueberpruefbar schlaegt versprochen.