Das Bundesministerium der Justiz hat im Dezember 2025 einen Gesetzentwurf in die Umlaufphase gebracht, der alle Internetdienstanbieter (ISP) verpflichten würde, die IP-Adressen der Nutzer mindestens drei Monate lang zu speichern. Der Vorschlag der CDU/CSU-SPD-Koalitionsregierung unter Bundeskanzler Friedrich Merz zielt auf die Stärkung der digitalen Strafverfolgung ab — hat aber von der Internetwirtschaft und Datenschutzverbänden scharfe Kritik auf sich gezogen.
Was sieht der Gesetzentwurf vor?
Nach dem Entwurf wären Telekommunikationsunternehmen und ISPs in Deutschland rechtlich verpflichtet, Verbindungsdaten — insbesondere IP-Adressen und Verbindungszeitstempel — für 90 Tage aufzubewahren. Der Entwurf richtet sich ausdrücklich gegen organisierte Cyberkriminalität und ist deutlich enger gefasst als frühere Versuche zur anlasslosen Vorratsdatenspeicherung, die vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) bereits für unzulässig erklärt wurden.
Kritik aus Wirtschaft und Zivilgesellschaft
Im Februar 2026 verurteilte eco — Deutschlands führender Internetwirtschaftsverband — den Entwurf öffentlich. Der Verband argumentiert, er verstoße gegen EuGH-Urteile zur Vorratsdatenspeicherung und gefährde Deutschlands Attraktivität als Digitalstandort. Zivilgesellschaftliche Organisationen in ganz Europa schlossen sich dieser Kritik an und warnten, dass selbst eine eingeschränkte Metadatenspeicherung einen gefährlichen Präzedenzfall schafft.
Was das für normale Internetnutzer bedeutet
Bei Verabschiedung des Gesetzes wäre Ihr ISP verpflichtet, die mit Ihrem Internetzugang verknüpfte IP-Adresse 90 Tage lang zu speichern. Auch wenn der erklärte Zweck eng gefasst ist — Ermittlungen bei Cyberkriminalität — können gespeicherte IP-Adressen über andere rechtliche Kanäle mit Browsing-Aktivitäten verknüpft werden. Für datenschutzbewusste Nutzer ist dies ein klares Argument, die eigene IP-Adresse per VPN zu verschleiern.
Deutschland gilt traditionell als starker Verfechter des digitalen Datenschutzes in der EU — der Vorstoß sorgt daher für besondere Aufmerksamkeit. Der Ausgang der Bundestagsabstimmung dürfte richtungsweisend für ähnliche Gesetze in ganz Europa sein.
Warum das über Deutschland hinaus relevant ist
Als größte Volkswirtschaft der EU gibt Deutschlands Gesetzgebung häufig den Ton für andere Mitgliedstaaten an. Sollte das Gesetz verabschiedet werden, könnte dies andere Regierungen dazu ermutigen, ähnliche IP-Speichergesetze voranzutreiben — und die durch die DSGVO garantierten Datenschutzrechte im gesamten Binnenmarkt schrittweise aushöhlen.